AGBs

Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen der Fitness & Therapiezentrum GmbH (FTZ) Standort Olympia Fitness, Am Schinderwasen 2, 89134 Blaustein

1. § Vertragsschluss, Mitgliedschaft und Rechte

1.1. Mit dem Zustandekommen der Clubmitgliedschaft und der Entrichtung des Migliedbeitrages erhält das Mitglied das Recht, nach freier Wahl Einrichtungen des Clubs innerhalb der Öffnungszeiten zu benutzen, ohne dass damit Anspruch auf Teilnahme an angebotenen Kursen besteht. Der Club hat das Recht, an Feiertagen- insbesondere in der Zeit vom 24.12. bis 26.12.-geschlossen zu bleiben. Soweit der Club an den in Satz zwei bezeichneten Tagen oder aus sonstigen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, geschlossen bleibt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge. Der Club wird darum besorgt sein, die Nutzungsgarantie für die einzelnen Einrichtungen zu übernehmen.

1.2. Der Club hat das Recht, den Club für Renovierungsarbeiten bis zu 2 Wochen pro Jahr zu schließen, ohne dass dem Mitglied insoweit ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung zusteht.

1.3. Das Nutzungsrecht ist nicht vererblich und nur mit schriftlicher Einverständnis der Clubleitung übertragbar. Berechtigt ist nur das in dieser Mitgliedschaft ausgewiesene Mitglied.

1.4. Nimmt das Mitglied, aus welchen Gründen auch immer, die ihm zur Verfügung stehenden Leistungen des Clubs nicht entgegen, ist es nicht berechtigt, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag zu mindern oder zurück zu verlangen. Das Mitglied kann insbesondere nicht geltend machen, der Club habe sich insofern Aufwendungen gespart.

2. § Preise und Konditionen

2.1. Der Mitgliedsbeitrag ist nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Mitgliedschaftsvertrages zu entrichten und berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Einrichtungen und des Kursangebots des Clubs gemäß §1.1 und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Die erste Trainerpauschale und die Kosten für den Clubausweis sind bei erster Abbuchung fällig.

2.2. Sonstige Leistungen des Clubs, die nicht vom Mitgliedsbeitrag umfasst sind, werden dem Mitglied gesondert in Rechnung gestellt. Insbesondere sind dies Kosten für die Benutzung des Solariums, für Speisen und Getränke, Handtücher, die Trainerpauschale und den Clubausweis. Die Preise für diese Leistungen werden im Vertrag der Parteien oder durch Aushang bekannt gemacht und gelten mit Inanspruchnahme dieser Leistungen.

2.3. Der Mitgliedsbeitrag ist für den gesamten Mitgliedschaftszeitraum geschuldet und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung ost er abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses in 2-wöchigen Raten zu zahlen.

2.4. Kommt das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen oder einer Summe, die zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug und leistet diese auch nicht auf eine Mahnung des Clubs, kann der Club das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Statt der Kündigung gemäß Satz eins ist der Club berechtigt, den bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch zu zahlenden Mitgliedsbeitrag insgesamt fällig zu stellen.

2.5. Das Mitglied erteilt dem Club eine Einzugsermächtigung für die geschuldeten Mitgliedsbeiträge. Die Trainerpauschale wird vierteljährlich abgebucht.

2.6. Der Club ist berechtigt, für jede Bankstornierung eine Gebühr von 3,00 €, für die Zusendung der Zahlungserinnerung/ Mahnung eine Gebühr von 0,55€ und für jede Mahnung eine Gebühr von 2,50€ zu erheben. Dem Mitglied bleibt das Recht vorbehalten, dem Club nachzuweisen, dass dieser Schaden entweder nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

2.7. Der Club hat das Recht, den Mitgliedsbeitrag nach ein jähriger Laufzeit um die Steigerung des Lebenshaltungsindexes (Ausgangswert: Vertragsbeginn) zu erhöhen. Automatisch werden 14 – tägige Zahlungen um 0,45 € erhöht sowie monatliche Zahlungen um 0,90 €.

3. § Stilllegung, Kündigung, Rücktritt, Verlängerung der Vertragslaufzeit

3.1. Vorübergehende Ausfallzeiten des Mitgliedes, etwa durch Schwangerschaft, Krankheit etc. können nach Maßgabe der Ziffer 3.2 durch Stilllegung der Mitgliedschaft berücksichtigt werden. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Eine rückwirkende Stilllegung ist nicht zulässig.

3.2. Kurzzeitige Ausfallzeiten bis zu vier Wochen entbinden das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft. Dauert der Ausfall länger als vier Wochen, hat das Mitglied nach Vorlage einer entsprechenden (ärztlichen) Bescheinigung das Recht zur Stilllegung der Mitgliedschaft für die Dauer der Krankheit und jeweils für vier Wochen, wenn das Mitglied die Bescheinigung unverzüglich und vor dem Ende des voraussichtlichen Ausfalls vorlegt.

3.3. Die Mitgliedschaft kann bei Verträgen, bei welchen die Mitgliedsbeiträge alle zwei Wochen abgebucht werden, vier Wochen pro Jahr (auch 2×2 Wochen) nach vorheriger Einverständniserklärung des Clubs stillgelegt werden. Bei Verträgen, deren Beiträge monatlich oder jährlich bezahlt werden, kann eine Stilllegung von einem Monat pro Jahr beantragt werden. Eintragung kostet 5,00 Euro. Die Vertragslaufzeit verlängert sich am Ende der Vertragslaufzeit automatisch um die stillgelegte Zeit.

3.4. Dem Mitglied wird das Recht eingeräumt, mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten Zahlungstermin zu kündigen, falls es seinen Hauptwohnsitz nach Abschluss der Mitgliedschaft weiter als 30km (Luftlinie) von den Clubräumen verlegt und dies durchVorlage einer Bestätigung des (neuen) Einwohnermeldeamts nachweist.

3.5. Im Fall der Kündigung gemäß Ziffer 3.4 bemisst sich der Mitgliedsbeitrag rückwirkend nach den für die tatsächliche Dauer des Vertrages maßgeblichen Regelsätzen. Das Mitglied ist insoweit verpflichtet, jedwede ihm für den längeren Zeitabschnitt gewährte Vergünstigung des Mitgliedschaftsbeitrages und anderer Leistungsentgelte zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere für alle Fälle einer Ermäßigung wegen Vorauszahlung und langer Mitgliedschaftsdauer. Die vereinbarte Trainerpauschale wird für jedes angefangene Vierteljahr der Mitgliedschaft in voller Höhe berechnet.

3.6. Der Club kann die Mitgliedschaft bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei Verstößen gegen Anstands- und Sittenregeln und nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Regeln fristlos kündigen oder ein Hausverbot erteilen.

3.7. Im Falle der Betriebseinstellung, der –aufgabe oder des Verkaufs ist der Club berechtigt, die Mitgliedsverträge mit einer Frist von einem Monat auch während der Vertragslaufzeit zu kündigen. Der Club ist in diesen Fällen auch berechtigt, die Mitgliedsverträge auf einen Betriebsnachfolger oder ein anderes Unternehmen der gleichen Branche zu übertragen und abzutreten. Das Mitglied erteilt hierzu insoweit bereits jetzt seine Zustimmung.

3.8. Um wirksam zu sein, bedarf jede Kündigung der Textform. Auch muss die Kündigung mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

3.9. Die 1/ 6 und 12 und 24-monatige Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht von einer Vertragspartei spätestens 4 Wochen vor jeweiligem Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

3.10. Dem Mitglied wird das Recht eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Anmeldung durch schriftiche Erklärung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Falle schuldet das Mitglied den Mitgliedsbeitrag für die ersten 14 Tage der Vertragslaufzeit. Zusätzlich wird das Starterpaket in vollem Umfang fällig.

4. § Haftung

4.1. Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet der Club nur in Fällen der Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, in Fällen zwingender Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie bei Körperschäden. Wesentliche Vertragspflichten liegen vor, wenn sich die Haftungsfreizeichen auf eine Pflicht bezieht, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

4.2. Bei Unfällen haftet der Club lediglich im Rahmen der insoweit bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt pauschal für Personen- und Sachschäden 2.000.000 €. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist (z.B. Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung, Risikoausschluss), tritt der Club mit eigenen Ersatzleistungen ein.

4.3. Das Mitglied ist für den Erhalt seiner Gesundheit in vollem Umfang selbst verantwortlich. Die Trainingsgeräte werden auf eigenes Risiko genutzt. Eine Haftung für Schäden, die durch andere Mitglieder verursacht werden, ist ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für eingebrachte Sachen des Mitgliedes.

4.4. Der Club übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld. Dem Mitglied werden abschließbare Umkleideschränke zur Verfügung gestellt.

4.5.Das Mitglied haftet gegenüber dem Club nach den allgemeinen Vorschriften des BGB.

5. § Sonstiges

5.1. Änderungen am Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich im gegenseitigen Einvernehmen formuliert worden sind. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, dass vor oder bei Abschluss des Vertrages Nebenabreden mündlich nicht erfolgt sind.

5.2. Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle eine Bestimmung die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam.

6. § 24/7 Zugang:

Das Studio ermöglicht Mitgliedern den Zutritt zum Training an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

6.1. Zutrittsmedium: Der Zutritt erfolgt über ein persönliches Transpondersystem/Mitgliedskarte. Eine Weitergabe an Dritte ist streng untersagt und führt zur fristlosen Kündigung sowie Schadensersatzforderungen.

6.2. Service- und Betreuungszeiten

Außerhalb der Servicezeiten findet kein Check-in für Interessenten und keine persönliche Betreuung durch Trainer statt.

Mo. – Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr & 16:00 – 21:30 Uhr

Samstag: 16:00 – 19:30 Uhr

Sonntag: 10:00 – 13:00 Uhr & 15:00 – 19:30 Uhr

7. § Saunanutzung & Zugang

7.1. Zutrittsberechtigung: Die Nutzung der Sauna ist nicht im Grundbeitrag enthalten. Der Zutrittist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten, die das Zusatzmodul „Sauna“ gebucht haben.

7.2. Technischer Zugang: Der Zugang zum Saunabereich ist technisch gesichert. Die Freischaltung erfolgt über das persönliche Zutrittsmedium (Chip/Transponder) des Mitglieds.

7.3. Missbrauchsschutz: Es ist untersagt, anderen Personen (auch anderen Mitgliedern ohne Saunabuchung) den Zutritt zum Saunabereich zu ermöglichen. Zuwiderhandlungen können eine Vertragssperre oder eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.

7.4. Betriebszeiten: Die Sauna ist nur zu den folgenden Zeiten betriebsbereit und zugänglich:

Mo., Mi., Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr

Mo. – Fr.: 16:30 – 21:30 Uhr

Samstag: 16:30 – 19:30 Uhr

Sonntag: 10:30 – 13:00 Uhr & 16:00 – 19:30 Uhr

Sicherheit: Außerhalb dieser Zeiten bleibt die Sauna aus Sicherheitsgründen sowie aus ökologischen Gründen (Energiesparmaßnahme) außer Betrieb.

8. § Sicherheit & Videoüberwachung

Zur Sicherheit der Mitglieder und zur Vandalismusprävention wird das Studio insbesondere während der unbetreuten Zeiten – videoüberwacht. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.