AGBs

1. Vertragsgegenstand & Nutzung

  • ⁠24/7 Zugang: Das Studio ermöglicht Mitgliedern den Zutritt zum Training an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.
  • ⁠Zutrittsmedium: Der Zutritt erfolgt über ein persönliches Transpondersystem/Mitgliedskarte. Eine Weitergabe an Dritte ist streng untersagt und führt zur fristlosen Kündigung sowie Schadensersatzforderungen.

2.⁠Service- und Betreuungszeiten

Außerhalb der Servicezeiten findet kein Check-in für Interessenten und keine persönliche Betreuung durch Trainer statt.

  • ⁠Mo. – Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr & 16:00 – 21:30 Uhr
  • ⁠Samstag: 16:00 – 19:30 Uhr
  • ⁠Sonntag: 10:00 – 13:00 Uhr & 15:00 – 19:30 Uhr

3.⁠Nutzung des Wellnessbereichs (Sauna)

  • ⁠Zutrittsberechtigung: Die Nutzung der Sauna ist nicht im Grundbeitrag enthalten. Der Zutritt ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten, die das Zusatzmodul „Saunanutzung“ gebucht haben.
  • ⁠Technischer Zugang: Der Zugang zum Saunabereich ist technisch gesichert. Die Freischaltung erfolgt über das persönliche Zutrittsmedium (Chip/Transponder) des Mitglieds.
  • ⁠Missbrauchsschutz: Es ist untersagt, anderen Personen (auch anderen Mitgliedern ohne Saunabuchung) den Zutritt zum Saunabereich zu ermöglichen. Zuwiderhandlungen können eine Vertragssperre oder eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.
  • ⁠Betriebszeiten: Die Sauna ist nur zu den folgenden Zeiten betriebsbereit und zugänglich:
  • Mo., Mi., Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Mo.– Fr.: 16:30 – 21:30 Uhr
  • Samstag: 16:30 – 19:30 Uhr
  • Sonntag: 10:30 – 13:00 Uhr & 16:00 – 19:30 Uhr
  • ⁠Sicherheit: Außerhalb dieser Zeiten bleibt die Sauna aus Sicherheitsgründen sowie aus ökologischen Gründen (Energiesparmaßnahme) außer Betrieb.

4.⁠Sicherheit & Videoüberwachung

  • ⁠Zur Sicherheit der Mitglieder und zur Vandalismusprävention wird das Studio – insbesondere während der unbetreuten Zeiten – videoüberwacht. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
  • ⁠In den Räumlichkeiten sind Notrufsäulen/Notknöpfe installiert, die im medizinischen Notfall oder bei Bedrohung zu betätigen sind.

5.⁠Verhalten im Studio (Hausordnung)

  • ⁠Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
  • ⁠Mitglieder sind verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung zu desinfizieren.
  • ⁠Ein Verstoß gegen die Hausordnung (z.B. Training in Straßenschuhen, Mitbringen schulfremder Personen) kann zum Entzug der Zutrittsberechtigung führen.

6.⁠Haftung

Das Studio haftet nicht für den Verlust von Kleidung, Wertgegenständen oder Geld, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers vorliegt.